Ausbildung zur beauftragten Person nach § 6 GbV

 

Nach § 6 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung es ist bei der einen oder anderen Branche, die Umgang mit Gefahrgut haben, notwendig eine oder mehrere beauftragte Person(en) zu bestellen. Dieses richtet sich nach der Betriebsgröße, der Betriebsstruktur, der Gefahreigenschaften des Gefahrgutes und sicherlich nach der Menge und des eigentlichen Umganges mit den gefährlichen Gütern.

Dieses umfasst nicht nur Betriebe aus der Speditionsbranche, aus der Chemiebranche (z.B. Herstellung von Farben und Lacke), Automobilbranche, Abfallbeseitigung oder Abfallaufbereitung, Industrieanlagenbau und Anlagentechnik, Arbeitssicherheit, sondern auch Brauereien, Containerdienste, Agrarwirtschaft, Umweltschutz, Mineralölherstellung und Mineralölvertrieb, Tankanlagenbau und sogar pharmazeutische Betriebe, Krankenhäuser und Labore.

Durch jahrelange Erfahrung im Bereich Gefahrgutausbildung wurden von uns spezielle Konzepte entwickelt, die es ermöglichen, beauftragte Personen zuge-chnitten auf den jeweiligen Betrieb durch eigenes Schulungsmaterial auszubilden. Die Schulungsinhalte werden vorab mit Ihrem Unternehmen abgestimmt. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel ein Tag, kann aber - abgestimmt auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens - auch länger oder kürzer ausfallen. Der Schulungspreis richtet sich nachdem erbrachten Aufwand.

 

Wir können Ihnen helfen:
.
Wenn Sie weitere Auskünfte benötigen, so zögern Sie nicht unsere Service-Hotline zu kontaktieren.