Allgemeine Teilnahmebedingungen

 

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Die Teilnahme an den Lehrgängen steht jedem offen.
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Die Lehrgänge sind anerkannt durch die Industrie- und Handelskammer.
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Die Lehrgänge werden auf Grund der fälligen Vorschriften und gemäß den Statuten der IHK durchgeführt.
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Das Entgelt für die o. g. Lehrgänge richtet sich nach unserer jeweiligen Preisliste.
Wird diese geändert, so bleibt eine entsprechende Anpassung der nach diesem Vertrag vereinbarten Entgelte vorbehalten, soweit diese erst nach Ablauf von mehr als vier Monaten seit dem Vertragsabschluß fällig werden. Bei Buchung eines Extrakurses mit mindestens 10 Teilnehmern kann der Preis frei vereinbart werden.
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Soweit nicht anders vereinbart, sind spätestens bei Lehrgangsbeginn die Lehrgangs- gebühren, die Kosten für die Lernmittel sowie die Prüfungsgebühren für die IHK fällig. Die Kursgebühren werden mit der Rechnung angefordert.
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Ein Rücktritt ist bis 10 Tage vor Beginn der Maßnahme möglich, danach werden die Kursgebühren und die Auslagen an die IHK für Lehrgangsgebühren als Ausfallkosten berechnet.
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Falls der Teilnehmer von einem Dritten (z. B. seinem Arbeitgeber) zum Kurs angemeldet wird, haftet der Teilnehmer für die Zahlung der Kursgebühren in jedem Fall als Gesamtschuldner neben dem Anmelder.
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Wir sind berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Teilnehmer ohne triftigen Grund trotz Aufforderung nicht mit der Ausbildung beginnt oder die Ausbildung ohne triftigen Grund unterbricht. Die Kursgebühr wird dann in voller Höhe berechnet.
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Terminliche Änderungen behalten wir uns vor. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen Ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform.
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Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung, falls eine ADR-Bescheinigung abgelaufen ist.
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Für Änderungen der Vorschriften und deren Auslegungsweise haften wir nicht.
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Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam sein, wird die Gültigkeit dieses Vertrages nicht berührt.
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Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Aurich.