1.
.
2.
.
3.
.
.
4.
.
.
.
.
..
5.
.
.
.
6.
.
.
.
7.
.
.
.
8.
.
.
.
9.
.
.
10.
.
.
11.
.
12.
.
.
13.
|
Die
Teilnahme an den Lehrgängen steht jedem offen.
.
Die
Lehrgänge sind anerkannt durch die Industrie- und Handelskammer.
.
Die
Lehrgänge werden auf Grund der fälligen Vorschriften und gemäß
den Statuten der IHK durchgeführt.
.
Das
Entgelt für die o. g. Lehrgänge richtet sich nach unserer
jeweiligen Preisliste.
Wird diese geändert, so bleibt eine entsprechende Anpassung der
nach diesem Vertrag vereinbarten Entgelte vorbehalten, soweit diese
erst nach Ablauf von mehr als vier Monaten
seit dem Vertragsabschluß fällig werden. Bei Buchung eines
Extrakurses mit mindestens 10 Teilnehmern kann der Preis frei vereinbart
werden.
.
Soweit
nicht anders vereinbart, sind spätestens bei Lehrgangsbeginn die
Lehrgangs- gebühren, die Kosten für die Lernmittel sowie die
Prüfungsgebühren für die IHK fällig. Die Kursgebühren
werden mit der Rechnung angefordert.
.
Ein
Rücktritt ist bis 10 Tage vor Beginn der Maßnahme möglich,
danach werden die Kursgebühren und die Auslagen an die IHK für
Lehrgangsgebühren als Ausfallkosten berechnet.
.
Falls
der Teilnehmer von einem Dritten (z. B. seinem Arbeitgeber) zum Kurs
angemeldet wird, haftet der Teilnehmer für die Zahlung der Kursgebühren
in jedem Fall als Gesamtschuldner neben
dem Anmelder.
.
Wir
sind berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Teilnehmer ohne
triftigen Grund trotz Aufforderung nicht mit der Ausbildung beginnt
oder die Ausbildung ohne triftigen Grund unterbricht. Die Kursgebühr
wird dann in voller Höhe berechnet.
.
Terminliche
Änderungen behalten wir uns vor. Änderungen oder Ergänzungen
eines Vertrages bedürfen Ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform.
.
Wir
übernehmen ausdrücklich keine Haftung, falls eine ADR-Bescheinigung
abgelaufen ist.
.
Für
Änderungen der Vorschriften und deren Auslegungsweise haften wir
nicht.
.
Sollte
eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam sein,
wird die
Gültigkeit dieses Vertrages nicht berührt.
.
Ausschließlicher
Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Aurich. |