In-House Schulungen
nach Kapitel 1.3 und 8.2.3 ADR

 

Umsetzung der Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter im jeweiligen Unternehmen:

Nach Kapitel 1.3 und § 6 GbV müssen beauftragte Personen und sonstige verantwortliche Personen ausreichende Kenntnisse über die für ihren Aufgabenbereich maßgebenden Vorschriften über die Beförderung oder den Umgang mit gefährlichen Gütern haben. Diese Kenntnisse müssen durch zu wiederholende Unterweisungen vermittelt werden. Es empfiehlt sich hier den ganzen Betrieb je nach Wissensstand ein bis dreimal jährlich zu unterweisen, um schon im Vorfeld betriebliche Unfälle zu vermeiden.

Über die Unterweisung ist eine Bescheinigung auszustellen, aus der der Zeitpunkt, die Dauer und der Inhalt der Unterweisung hervorgehen müssen. Diese Bescheinigung ist im Jahresbericht zu vermerken und dem Gewerbeaufsichtsamt auf Verlangen vorzulegen. 

Die Unterweisung nach Kapitel 1.3 und § 6 GbV kann entweder durch den Gefahrgutbeauftragten selbst oder durch einen Experten von außerhalb (wie z.B. unser Team) durchgeführt werden. Dies könnte unter Umständen mehrere Vorteile mit sich bringen, denn:

Unser hochqualifiziertes Team ist mit den neusten Gesetzesveränderungen vertraut. Wir gestalten die Unterweisungen für die Verkehrsträger Straße, Eisenbahn, Binnenschiff und See nach Kapitel 1.3 und/oder Abschnitt 8.2.3 ADR in vorheriger Absprache mit dem Gefahrgutbeauftragten oder dem Unternehmer. Es werden für die Schulung eigens Bücher konzipiert, dessen Inhalt aktuell und auf die betrieblichen Belange zugeschnitten ist. Die Dauer der Schulung wird nach vorheriger Absprache festgelegt und die Durchführung wird mit neusten Ausbildungsmaterialien (Beamer, Tageslichtprojektor, Leinwand usw.) gestaltet.

Schulungspreis:
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Der Schulungspreis richtet sich nach Art und Umfang des Gefahrgutumschlags des Unternehmens in Verbindung mit der Anzahl der zu unterweisenden Personen.

 

Wir können Ihnen helfen:
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Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen unser Team zur jederzeit zur Verfügung. Rufen Sie einfach unsere Service-Hotline an.