Gefahrgutbeauftragter
Verkehrsträger Straße (ADR)

 
Die Schulungsinhalte des allgemeinen Teils umfassen:
 
Die Darstellung der internationalen Zusammenhänge
Die Übersicht über Organisationen und ihre gefahrgutrechtlichen Tätigkeiten
Die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen bei Verstößen
   
 aus den gefahrgutrechtlichen Vorschriften:
   
Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
Gefahrgutverordnung Straße / Eisenbahn (GGVSE)
Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV)
Richtlinie Straße / Eisenbahn (RSE)
Sonstige Vorschriften
 
   
Die Schulungsinhalte des besonderen Teils Straße umfassen:
 
Teil 1: Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich, Freistellungen, Begriffsbestimmungen, Unterweisungen, Sicherheitspflichten, Übergangsvorschriften und Vorschriften für die Sicherung.
 
Teil 2: Klassifizierung
Grundsätze der Klassifizierung, Beschreibung der einzelnen Klassen 1 bis 9 sowie die Prüfverfahren.
 
Teil 3: Verzeichnis der gefährlichen Güter
 
Teil 4: Verpackungsvorschriften
Vorschriften für Verpackungen, IBC und Großverpackungen, Tankfahrzeuge, Tankcontainer, Batteriefahrzeuge, MEGC.
 
Teil 5: Versandvorschriften und Kennzeichnung
Kennzeichnung und Bezettelung von Verpackungen und Fahrzeugen, Begleitpapiere, Allgemeine- und Sondervorschriften.
 
Teil 6: Bau- und Prüfvorschriften
für Verpackungen, IBC, Großverpackungen und Tanks.
 
Teil 7: Beförderungsvorschriften
für Versandstücke, in loser Schüttung, in Tanks, Vorschriften für die Be- und Entladung und die Handhabung wie Zusammenladung, Mengenbegrenzung, Ladungssicherung etc.
 
Teil 8: Betriebsvorschriften
Vorschriften für Ausrüstung, Fahrerschulung, Betrieb sowie Sondervorschriften für einzelne Klassen.
 
Teil 9: Bau- und Zulassungsvorschriften für Fahrzeuge
Vorschriften für Basisfahrzeuge (EX/II und EX/III Fahrzeuge) und Tankfahrzeuge (FL, OX, und AT).
 

Die Gültigkeit des Schulungsnachweises beträgt 5 Jahre. 1 Jahr vor Ablauf der Gültigkeit kann der Gefahrgutbeauftragte eine Fortbildung in Anspruch nehmen.

Prüfung:
.

Die Prüfung besteht teilweise aus Multiple-Choice-Fragen, offene Fragen und pro Verkehrsträger aus einer Fallstudie. Der Teilnehmer hat die Prüfung bestanden, indem er
50 % der Gesamtpunktzahl erreicht hat. Der Teilnehmer hat für den allgemeinen Teil und für 1 Verkehrsträger 90 Minuten und für den allgemeinen Teil und für 2 Verkehrsträger 115 Minuten Zeit.
Die Durchführung der Prüfung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammer am jeweiligen Schulungsort.

Schulungspreis:
.
Auf Anfrage

Informieren Sie sich über unsere Schulungstermine!