Die
Bestellung des Gefahrgutbeauftragten:
.
Die
Bestimmung der Anzahl der Gefahrgutbeauftragten liegt in der Eigenverantwortlichkeit
des Unternehmers und ist abhängig von der Größe des
Betriebes und der Zahl / Menge der zu befördernden Güter.
Der Bereich der Aufgaben und Zuständigkeiten des Gefahrgutbeauftragten
ist genau festzulegen. Es besteht auch die Möglichkeit, einen externen
Gefahrgutbeauftragten schriftlich zu bestellen.
Ist kein Gefahrgutbeauftragter bestellt, gilt der Unternehmer oder Inhaber
des Betriebes automatisch als Gefahrgutbeauftragter. Ihn treffen dann
alle Pflichten und Verantwortlichkeiten einschließlich der Schulung
und Prüfung.
Wer
kann Gefahrgutbeauftragter werden?
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Der Unternehmer oder Inhaber des Betriebes
•
Ein oder mehrere Mitarbeiter des Betriebes
•
Ein externer Gefahrgutbeauftragter
Wichtig
ist, dass die Person im Besitz eines gültigen EG-Schulungsnachweises
ist. |