Bestellung und Voraussetzung

 

Die Bestellung des Gefahrgutbeauftragten:
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Die Bestimmung der Anzahl der Gefahrgutbeauftragten liegt in der Eigenverantwortlichkeit des Unternehmers und ist abhängig von der Größe des Betriebes und der Zahl / Menge der zu befördernden Güter. Der Bereich der Aufgaben und Zuständigkeiten des Gefahrgutbeauftragten ist genau festzulegen. Es besteht auch die Möglichkeit, einen externen Gefahrgutbeauftragten schriftlich zu bestellen.
Ist kein Gefahrgutbeauftragter bestellt, gilt der Unternehmer oder Inhaber des Betriebes automatisch als Gefahrgutbeauftragter. Ihn treffen dann alle Pflichten und Verantwortlichkeiten einschließlich der Schulung und Prüfung.

Wer kann Gefahrgutbeauftragter werden?
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Der Unternehmer oder Inhaber des Betriebes
Ein oder mehrere Mitarbeiter des Betriebes
Ein externer Gefahrgutbeauftragter

Wichtig ist, dass die Person im Besitz eines gültigen EG-Schulungsnachweises ist.