Voraussetzungen:
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Verantwortliche
Personen nach § 19 SprengG müssen zur Erlangung des Befähigungsscheines
•
die erforderliche Zuverlässigkeit
besitzen
•
die erforderliche
Fachkunde durch
die Teilnahme an unseren Sonderlehrgang
•
nach
§ 32 Abs. 1 der 1. SprengV nachgewiesen
haben
•
die
erforderliche körperliche Eignung besitzen
•
mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Schulungsdauer:
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1 Tag
Schulungsinhalte:
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Die
Vorschriften des Gefahrgutrechts
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Wirkungsweisen von explosionsgefährlichen Stoffen
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Gebräuchliche explosionsgefährliche Stoffe
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Das Sprengstoffgesetz und die Sprengstoffverordnung
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Straf- und Bußgeldbestimmung
Gültigkeit:
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Der
Befähigungsschein ist 5 Jahre gültig. Vor Ablauf der Gültigkeit
muss der Fahrzeugführer einen Wiederholungslehrgang in Anspruch nehmen.
3 Monate vor Ablauf sollte der Befähigungsschein bei der zuständigen
Behörde neu beantragt werden.
Prüfung:
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Die Prüfung
besteht aus 15 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren. Es ist immer nur
eine Antwort richtig und der Teilnehmer hat die Prüfung bestanden,
indem er 11 von 15 Fragen richtig beantwortet hat. Der Teilnehmer hat
für die Prüfung 30 Minuten Zeit.
Die Durchführung der Prüfung erfolgt unter Aufsicht des Gewerbeaufsichtsamtes
am jeweiligen Schulungsort.
Schulungspreis:
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Auf Anfrage