Befähigungsschein
nach § 20 Sprengstoffgesetz

 

Wann benötigt man einen Befähigungsschein?
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Beim Umgang oder Verkehr von explosionsgefährlichen Stoffen. Der Aufbaukurs Klasse 1 der ADR Bescheinigung muss zusätzlich zum Befähigungsschein absolviert werden. Die Verbringung explosionsgefährlicher Stoffe ohne Befähigungsschein stellt eine Straftat dar.

Voraussetzungen:
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Verantwortliche Personen nach § 19 SprengG müssen zur Erlangung des Befähigungsscheines

die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen
die erforderliche Fachkunde durch die Teilnahme an unseren Sonderlehrgang
nach § 32 Abs. 1 der 1. SprengV
nachgewiesen haben
die erforderliche körperliche Eignung besitzen
mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben.

Schulungsdauer:
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1 Tag

Schulungsinhalte:
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Die Vorschriften des Gefahrgutrechts
Wirkungsweisen von explosionsgefährlichen Stoffen
Gebräuchliche explosionsgefährliche Stoffe
Das Sprengstoffgesetz und die Sprengstoffverordnung
Straf- und Bußgeldbestimmung

Gültigkeit:
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Der Befähigungsschein ist 5 Jahre gültig. Vor Ablauf der Gültigkeit muss der Fahrzeugführer einen Wiederholungslehrgang in Anspruch nehmen. 3 Monate vor Ablauf sollte der Befähigungsschein bei der zuständigen Behörde neu beantragt werden.

Prüfung:
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Die Prüfung besteht aus 15 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren. Es ist immer nur eine Antwort richtig und der Teilnehmer hat die Prüfung bestanden, indem er 11 von 15 Fragen richtig beantwortet hat. Der Teilnehmer hat für die Prüfung 30 Minuten Zeit.
Die Durchführung der Prüfung erfolgt unter Aufsicht des Gewerbeaufsichtsamtes am jeweiligen Schulungsort.

Schulungspreis:
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Auf Anfrage

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